
eBike-Leasing: Das Dienstfahrrad-Konzept
Mit der eBike Dresden GmbH Ruscher und ihrem gewählten Leasinganbieter erhalten Sie die Möglichkeit, Ihr Wunschrad über Ihren Arbeitgeber zu beziehen und damit kostengünstig und clever mobil zu sein - auf dem Weg zur Arbeit und in der Freizeit. Sie zahlen Ihr Wunschrad ganz bequem über Ihre monatliche Gehaltsabrechnung als sog. Gehaltsumwandlung und sparen dabei gleichzeitig bares Geld - inklusive steuerlicher Vorteile. Per Steuererlass haben die Finanzbehörden dafür gesorgt, dass ab sofort sämtliche Formen der Dienstrad-Überlassung steuerlich gefördert werden. Dank dieser neuen Steuerregelung vom 01. Januar 2020 gilt das Dienstwagenprivileg, die 0,25 %-Regel, nun in ähnlicher Weise auch für eBikes.
Was ändert sich nun?
Bisher musste der Mitarbeiter 3.000 € * 1 % = 30 € pro Monat als geldwerten Vorteil versteuern. Ab sofort halbiert sich die Bemessungsgrundlage des zu versteuernden geldwerten Vorteils. Das heißt, der Mitarbeiter muss gemäß „0,25 %-Regel" nur noch ein Viertel von 3.000 Euro, also 750 € * 1 % = 7,50 € pro Monat zusätzlich versteuern, was faktisch einer 0,25 Prozent-Besteuerung entspricht.
Berechungsbeispiele
Die Versteuerung des Geldwertenvorteils i. H. v. 0,25 % vom Bruttolistenpreis ist im Rechenbeispiel bereits berücksichtigt. Fragen Sie bei uns im Geschäft nach, wir geben Ihnen gern alle notwenigen Informationen.
Ihr schneller Weg zum Dienstfahrrad

Unsere Partner
- Jobrad
- Bikeleasing
- Eurorad
- Deutsche Dienstrad GmbH
- Bike Mobility ( früher Lease a Rad)
- Eleasa
- Business Bike
- Radelnde Mitarbeiter
- Company Bike
- Primandis Leasing ( Archimedis Leasing)