eBike-Leasing: Das Dienstfahrrad-Konzept

Mit der eBike Dresden GmbH Ruscher und ihrem gewählten Leasinganbieter erhalten Sie die Möglichkeit, Ihr Wunschrad über Ihren Arbeitgeber zu beziehen und damit kostengünstig und clever mobil zu sein - auf dem Weg zur Arbeit und in der Freizeit. Sie zahlen Ihr Wunschrad ganz bequem über Ihre monatliche Gehaltsabrechnung als sog. Gehaltsumwandlung und sparen dabei gleichzeitig bares Geld - inklusive steuerlicher Vorteile. Per Steuererlass haben die Finanzbehörden dafür gesorgt, dass ab sofort sämtliche Formen der Dienstrad-Überlassung steuerlich gefördert werden. Dank dieser neuen Steuerregelung vom 01. Januar 2020 gilt das Dienstwagenprivileg, die 0,25 %-Regel, nun in ähnlicher Weise auch für eBikes.

Was ändert sich nun?

Bisher musste der Mitarbeiter 3.000 € * 1 % = 30 € pro Monat als geldwerten Vorteil versteuern. Ab sofort halbiert sich die Bemessungsgrundlage des zu versteuernden geldwerten Vorteils. Das heißt, der Mitarbeiter muss gemäß „0,25 %-Regel" nur noch ein Viertel von 3.000 Euro, also 750 € * 1 % = 7,50 € pro Monat zusätzlich versteuern, was faktisch einer 0,25 Prozent-Besteuerung entspricht.

Berechungsbeispiele

Die Versteuerung des Geldwertenvorteils i. H. v. 0,25 % vom Bruttolistenpreis ist im Rechenbeispiel bereits berücksichtigt. Fragen Sie bei uns im Geschäft nach, wir geben Ihnen gern alle notwenigen Informationen.

Ihr schneller Weg zum Dienstfahrrad

Unsere Partner

  • Jobrad
  • Bikeleasing
  • Eurorad
  • Deutsche Dienstrad GmbH
  • Bike Mobility ( früher Lease a Rad)
  • Eleasa
  • Business Bike
  • Radelnde Mitarbeiter
  • Company Bike
  • Primandis Leasing ( Archimedis Leasing)

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